GmbH und Personengesellschaft: Unterschiede & Fakten

Gewinnverteilung einer Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft ist eine Rechtsform von Unternehmen, bei der sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, um ein unternehmerisches Ziel zu erreichen. Es gibt verschiedene Formen von Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Kommanditgesellschaft (KG) und offene Handelsgesellschaft (OHG). Im Gegensatz zur Personengesellschaft kann eine GmbH auch als Einzelunternehmen gegründet werden und erfordert keine Kapitaleinlage.

Die Wahl zwischen einer GmbH und einer Personengesellschaft hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Gründung, Haftung und Gewinnverteilung. Beide Rechtsformen haben ihre Vor- und Nachteile, und es ist wichtig, die Unterschiede zu verstehen, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Schlüsselerkenntnisse:

  • Eine Personengesellschaft ist eine Rechtsform von Unternehmen mit mindestens zwei Gesellschaftern.
  • Es gibt verschiedene Formen von Personengesellschaften wie GbR, PartG, KG und OHG.
  • Eine GmbH kann auch als Einzelunternehmen gegründet werden und erfordert keine Kapitaleinlage.
  • Die Wahl zwischen einer GmbH und einer Personengesellschaft hängt von Gründung, Haftung und Gewinnverteilung ab.
  • Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen beiden Rechtsformen zu verstehen, um die richtige Wahl zu treffen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, um gemeinsam ein unternehmerisches Ziel zu verfolgen. Die Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein. Es gibt verschiedene Arten von Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Kommanditgesellschaft (KG) und offene Handelsgesellschaft (OHG).

Gründung einer Personengesellschaft

Unterschiede zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft

Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sind zwei verschiedene Rechtsformen für Unternehmen, die sich in mehreren Aspekten voneinander unterscheiden. Im Folgenden werden die Hauptunterschiede zwischen diesen beiden Formen genauer erläutert.

Geschäftsführung und Organisation

Bei einer Personengesellschaft übernehmen die Gesellschafter selbst die Geschäftsführung. Sie sind aktiv am Unternehmen beteiligt und treffen Entscheidungen direkt. Im Gegensatz dazu werden Kapitalgesellschaften von Angestellten oder bestellten Geschäftsführern geleitet. Die Gesellschafter haben in der Regel keinen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung.

Haftung

Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Haftung der Gesellschafter. Bei einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Im Falle einer Insolvenz kann dies auch den Verlust des Privatvermögens bedeuten. Bei einer Kapitalgesellschaft ist die Haftung hingegen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage.

Rechtsformen

Personengesellschaften umfassen verschiedene Rechtsformen wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Kommanditgesellschaft (KG) und offene Handelsgesellschaft (OHG). Diese Formen sind oft flexibler und einfacher zu gründen. Kapitalgesellschaften hingegen umfassen Rechtsformen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG). Sie bieten oft mehr Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung und sind rechtlich eigenständig.

Insgesamt gibt es also deutliche Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften in Bezug auf die Geschäftsführung, Haftung und Rechtsform. Die Wahl zwischen den beiden Formen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den individuellen unternehmerischen Zielen, dem Kapitalbedarf und der persönlichen Haftungsbereitschaft der Gesellschafter.

Gründung einer Personengesellschaft

Für die Gründung einer Personengesellschaft sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen erforderlich. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft ist bei der Gründung einer Personengesellschaft keine Kapitaleinlage erforderlich. Ein Gesellschaftsvertrag ist erforderlich, kann jedoch formfrei, also nicht schriftlich, festgelegt werden.

Die Gründungsaufwände für eine Personengesellschaft sind in der Regel geringer als bei einer Kapitalgesellschaft. Es müssen keine hohen Beträge als Kapitaleinlage erbracht werden. Stattdessen können die Gesellschafter ihre persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten einbringen, um das Unternehmen zu gründen und zu betreiben.

Um eine Personengesellschaft zu gründen, müssen die Gründungspartner einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser Vertrag regelt die rechtlichen Bedingungen und die Zusammenarbeit der Gesellschafter. Anders als bei einer Kapitalgesellschaft kann der Gesellschaftsvertrag formfrei sein und muss nicht notariell beglaubigt werden.

Im Gesellschaftsvertrag sollten unter anderem folgende Punkte geregelt werden:

  • Die Namen und Adressen der Gesellschafter
  • Der Unternehmensgegenstand
  • Der Umfang der jeweiligen Beteiligung der Gesellschafter
  • Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung
  • Die Dauer der Gesellschaft

Es ist ratsam, den Gesellschaftsvertrag schriftlich festzuhalten, um möglichen Streitigkeiten oder Missverständnissen vorzubeugen. Eine klare und eindeutige Vereinbarung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter kann zur Stabilität und erfolgreichen Führung der Personengesellschaft beitragen.

Geschäftsführung einer Personengesellschaft

Bei einer Personengesellschaft übernehmen die Gesellschafter selbst die Geschäftsführung. Dies bedeutet, dass alle Gesellschafter das Recht haben, als Geschäftsführer tätig zu sein. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, bei denen Angestellte die Geschäftsführung übernehmen, haben die Gesellschafter einer Personengesellschaft direkten Einfluss auf die Unternehmensführung.

Dies bietet den Vorteil, dass die Gesellschafter ihre unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen und die Geschäftsführung nach ihren individuellen Fähigkeiten und Interessen wahrnehmen können. Dadurch wird eine hohe Flexibilität gewährleistet und es entsteht eine enge Verbindung zwischen den Gesellschaftern und dem operativen Geschäft des Unternehmens.

Die Gewinnverteilung in einer Personengesellschaft erfolgt in der Regel anteilsmäßig auf alle Gesellschafter. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter entsprechend seines Anteils am Gewinn beteiligt wird. Dadurch wird eine gerechte Verteilung der Unternehmensgewinne erreicht und die Motivation aller Gesellschafter zur aktiven Mitwirkung am Erfolg des Unternehmens gestärkt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen zur Geschäftsführung und Gewinnverteilung in einer Personengesellschaft im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden sollten. Dadurch können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die den Bedürfnissen und Zielen der Gesellschafter entsprechen.

Beispielhafter Gesellschaftsvertrag für die Geschäftsführung einer Personengesellschaft:

  • Alle Gesellschafter haben das Recht, als Geschäftsführer tätig zu sein.
  • Die Geschäftsführer treffen gemeinsam unter Berücksichtigung der Mehrheitsentscheidungen wichtige unternehmerische Entscheidungen.
  • Die Geschäftsführer haben die Pflicht, regelmäßig über den Geschäftsverlauf und die finanzielle Situation des Unternehmens zu informieren.
  • Die Gewinnverteilung erfolgt anteilsmäßig auf alle Gesellschafter gemäß ihren Kapitalanteilen.
  • Die Entlohnung der Geschäftsführer kann individuell vereinbart werden.

Die Geschäftsführung einer Personengesellschaft bietet den Gesellschaftern die Möglichkeit, aktiv am Unternehmensgeschehen teilzunehmen und ihre unternehmerischen Fähigkeiten einzubringen. Durch die gerechte Gewinnverteilung werden alle Gesellschafter am Erfolg des Unternehmens beteiligt, was zu einer hohen Motivation und einem stärkeren Zusammenhalt innerhalb der Personengesellschaft führt.

Haftung einer Personengesellschaft

Bei einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter nicht nur mit ihren Anteilen, sondern auch mit ihrem gesamten Privatvermögen. Diese Haftung stellt einen bedeutsamen Unterschied zu Kapitalgesellschaften dar. Die Höhe der Haftung hängt von der Höhe der Anteile eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der Personengesellschaft ab.

Im Falle einer Insolvenz oder anderer Verbindlichkeiten kann es dazu kommen, dass die Gesellschafter für die Schulden der Personengesellschaft mit ihrem eigenen privaten Vermögen aufkommen müssen. Dies bedeutet, dass in solchen Situationen das persönliche Vermögen der Gesellschafter gefährdet sein kann.

Es ist daher wichtig, dass Gesellschafter einer Personengesellschaft sich über die möglichen Risiken der Haftung im Klaren sind und gegebenenfalls Vorkehrungen treffen, um ihre persönlichen Vermögenswerte zu schützen.

Haftung der Gesellschafter

  • Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Personengesellschaft.
  • Die Höhe der Haftung richtet sich nach der Höhe der Anteile eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft.
  • Bei Insolvenz oder anderen Verbindlichkeiten kann das private Vermögen der Gesellschafter zur Begleichung der Schulden herangezogen werden.
  • Es ist wichtig, Vorkehrungen zu treffen, um das persönliche Vermögen zu schützen und eventuelle Haftungsrisiken zu minimieren.

Gewinnverteilung einer Personengesellschaft

Bei einer Personengesellschaft wird der Gewinn in der Regel anteilsmäßig auf alle Gesellschafter aufgeteilt. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter einen Teil des Gewinns entsprechend seines Anteils am Unternehmen erhält. Die genaue Gewinnverteilung wird in einem Gesellschaftervertrag festgelegt.

Die anteilsmäßige Gewinnverteilung bietet den Vorteil, dass jeder Gesellschafter entsprechend seines Einsatzes und seiner Beteiligung am Erfolg des Unternehmens profitiert. Dadurch wird eine faire Verteilung des Gewinns gewährleistet.

Bei der Einkommenssteuer wird jeder Gesellschafter einzeln besteuert. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter seinen Anteil am Gewinn in seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung angeben und entsprechend versteuern muss. Dabei gelten die normalen Steuersätze und -regelungen für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Die gewinnabhängige Besteuerung bei einer Personengesellschaft bietet den Vorteil, dass die Steuerlast auf die individuellen Einkommensverhältnisse der Gesellschafter zugeschnitten ist. Jeder Gesellschafter trägt somit seine steuerliche Verantwortung eigenständig und unabhängig von den anderen Gesellschaftern.

Die gewinnabhängige Besteuerung und die anteilsmäßige Gewinnverteilung sind wichtige Aspekte für die Gesellschafter einer Personengesellschaft. Sie ermöglichen eine faire und individuell angepasste Verteilung des Gewinns und der steuerlichen Verantwortung.

Rechtsstellung einer Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft wie eine GbR ist keine juristische Person und somit nicht rechtlich selbstständig. Die Rechte und Pflichten einer Personengesellschaft sind eingeschränkt im Vergleich zur Kapitalgesellschaft.

Rechtsstellung im Vergleich zur Kapitalgesellschaft

Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise einer GmbH, ist eine Personengesellschaft wie eine GbR nicht als eigenständige juristische Person anzusehen. Dies bedeutet, dass die Personengesellschaft keine eigenständige Rechtsfähigkeit besitzt und nicht selbstständig klagen und verklagt werden kann.

Die Rechte und Pflichten einer Personengesellschaft werden stattdessen von den einzelnen Gesellschaftern wahrgenommen. Eine GbR, als eine der bekanntesten Formen der Personengesellschaft, wird von den Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt und verantwortet. Jeder Gesellschafter ist demnach persönlich mitverantwortlich für die Handlungen und Entscheidungen der Gesellschaft.

In Bezug auf Verträge und Vermögensfragen gilt, dass Verträge von den Gesellschaftern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geschlossen werden. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter für die Erfüllung der Verbindlichkeiten persönlich haften und mit ihrem privaten Vermögen einstehen müssen.

Im Vergleich dazu bietet eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder AG eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft als solche Verträge abschließen, klagen und verklagt werden kann. Die Haftung der Gesellschafter ist in der Regel auf die Einlage ihrer Anteile beschränkt.

Beschränkte Rechtsfähigkeit

Aufgrund ihrer beschränkten Rechtsfähigkeit hat eine Personengesellschaft auch gewisse Einschränkungen im Hinblick auf ihre Handlungsfähigkeit. Beispielsweise kann eine Personengesellschaft keine Grundstücke oder Immobilien erwerben oder veräußern. Hier sind die Gesellschafter als Einzelpersonen gefragt.

Die beschränkte Rechtsfähigkeit einer Personengesellschaft kann jedoch auch Vorteile bieten. Sie ermöglicht eine flexible und unkomplizierte Gründung sowie eine größere Entscheidungsfreiheit für die Gesellschafter.

Buchführung einer Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft, wie zum Beispiel eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), verfügt über vereinfachte Buchführungspflichten, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen ist. In diesem Fall genügt es, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Gewinnermittlung zu verwenden. Im Gegensatz dazu haben Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, die Pflicht zur doppelten Buchführung.

Die vereinfachten Buchführungspflichten einer nicht im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaft bieten den Vorteil einer geringeren bürokratischen Belastung. Es ist nicht erforderlich, detaillierte Bilanzen und Jahresabschlüsse zu erstellen, sondern lediglich die Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufzurechnen.

Für die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können verschiedene Programme und Tools verwendet werden, die speziell für Kleinunternehmer und Freiberufler entwickelt wurden. Diese erleichtern die Buchführung und sorgen dafür, dass alle relevanten Beträge und Ausgaben erfasst werden.

Die Buchführung einer Personengesellschaft ist daher weniger aufwendig und zeitintensiv im Vergleich zur doppelten Buchführung, die von im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften durchgeführt werden muss.

Buchhaltungstools für Personengesellschaften

Um die Buchführung einer Personengesellschaft zu vereinfachen, stehen verschiedene Buchhaltungstools und Softwarelösungen zur Verfügung. Diese ermöglichen eine effiziente Erfassung und Verwaltung von Einnahmen, Ausgaben und Belegen. Einige beliebte Buchhaltungstools für Personengesellschaften sind:

  • Lexware Buchhaltung
  • Datev Mittelstand Faktura und Rechnungswesen
  • WISO Mein Büro
  • FastBill

Diese Tools bieten Funktionen wie automatische Belegerkennung, Buchungsvorlagen und Umsatzsteuervoranmeldungen, die den Buchhaltungsprozess weiter erleichtern.

Es ist ratsam, ein Buchhaltungstool auszuwählen, das den individuellen Anforderungen der Personengesellschaft entspricht und eine benutzerfreundliche Oberfläche sowie eine einfache Dateneingabe und -auswertung bietet.

Besteuerung einer Personengesellschaft

Die Besteuerung einer Personengesellschaft hängt von der jeweiligen Steuerart ab. Es gibt mehrere Steuerarten, die relevant sind, wenn es um die Besteuerung einer Personengesellschaft geht, darunter:

  • Einkommenssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird von Personengesellschaften gezahlt, die im Handelsregister eingetragen sind. Sie richtet sich nach dem Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Die Einkommens- und Erbschaftssteuer wird von den Gesellschaftern abhängig von der Höhe ihrer Beteiligung an der Personengesellschaft gezahlt. Hierbei werden die Einkünfte und Gewinne der Personengesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter verteilt und von ihnen persönlich versteuert.

Die Umsatzsteuer hingegen wird von der Personengesellschaft selbst bezahlt, nicht von den einzelnen Gesellschaftern. Sie muss auf die erbrachten Leistungen oder den Verkauf von Waren erhoben und an das Finanzamt abgeführt werden.

Die Besteuerung einer Personengesellschaft ist von großer Bedeutung und sollte bei der Gründung und im laufenden Betrieb sorgfältig berücksichtigt werden.

Arten von Personengesellschaften

Es gibt verschiedene Arten von Personengesellschaften, die in Deutschland weit verbreitet sind und unterschiedliche rechtliche Bedingungen haben. Zu den gängigen Arten zählen:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist die einfachste Form einer Personengesellschaft und bei Freiberuflern beliebt. Sie entsteht automatisch, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben, ohne einen besonderen Vertrag abzuschließen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich mit ihrem Privatvermögen.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die PartG wird genutzt, wenn Freiberufler, wie beispielsweise Ärzte oder Anwälte, einen Beruf gemeinsam ausüben möchten. Die PartG muss im Partnerschaftsregister eingetragen werden und bietet ähnliche Haftungsregelungen wie die GbR.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Personengesellschaft, die im Handelsregister eingetragen wird. Sie wird häufig im Handel und Gewerbe genutzt und bietet den Gesellschaftern unbeschränkte Haftung für die Schulden des Unternehmens. Die Gewinnverteilung erfolgt nach den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Anteilen.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist ebenfalls eine im Handelsregister eingetragene Personengesellschaft. Sie besteht aus mindestens einem Komplementär und einem oder mehreren Kommanditisten. Die Komplementäre haften unbeschränkt und persönlich, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist.

Die Wahl einer Personengesellschaft hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Unternehmer ab. Es ist ratsam, sich vor der Gründung eingehend mit den unterschiedlichen Rechtsformen zu beschäftigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Fazit

Bei der Wahl zwischen einer GmbH und einer Personengesellschaft sollten die Unterschiede in Bezug auf Gründung, Haftung und Gewinnverteilung berücksichtigt werden. Eine GmbH bietet eine höhere Kapitalbeschaffungsmöglichkeit und begrenzte Haftung, während eine Personengesellschaft eine einfachere Gründung und eine flexible Gewinnverteilung ermöglicht.

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft, die auch als Einzelunternehmen gegründet werden kann. Sie erfordert eine Kapitaleinlage und bietet den Vorteil einer begrenzten Haftung für die Gesellschafter. Dies bedeutet, dass das Privatvermögen der Gesellschafter nicht für Unternehmensschulden haftet. Die Gewinnverteilung erfolgt nach den Geschäftsanteilen der Gesellschafter.

Im Gegensatz dazu ist eine Personengesellschaft eine Unternehmensform, bei der sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, um ein unternehmerisches Ziel zu erreichen. Hier erfolgt die Gründung einfacher, ohne Kapitaleinlage. Allerdings haften die Gesellschafter einer Personengesellschaft persönlich und unbeschränkt mit ihrem Vermögen für die Schulden des Unternehmens. Die Gewinnverteilung erfolgt in der Regel anteilsmäßig auf alle Gesellschafter.

Insgesamt hängt die Wahl zwischen einer GmbH und einer Personengesellschaft von Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Wenn Sie eine höhere Kapitalbeschaffungsmöglichkeit und eine begrenzte Haftung wünschen, könnte eine GmbH die richtige Wahl sein. Wenn Ihnen jedoch eine einfachere Gründung und eine flexible Gewinnverteilung wichtiger sind, könnte eine Personengesellschaft die passende Option sein.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer Personengesellschaft?

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft, während eine Personengesellschaft eine Unternehmensform ist, bei der sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen.

Was ist eine Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen, um gemeinsam ein unternehmerisches Ziel zu verfolgen.

Was sind die Unterschiede zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft?

Der Hauptunterschied besteht darin, dass bei einer Personengesellschaft die Gesellschafter selbst die Geschäftsführung übernehmen und persönlich mit ihrem Vermögen haften, während bei einer Kapitalgesellschaft Angestellte die Geschäftsführung übernehmen und die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

Wie gründet man eine Personengesellschaft?

Für die Gründung einer Personengesellschaft sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen erforderlich. Es ist keine Kapitaleinlage erforderlich, aber ein Gesellschaftervertrag ist notwendig.

Wer übernimmt die Geschäftsführung einer Personengesellschaft?

Bei einer Personengesellschaft übernehmen die Gesellschafter selbst die Geschäftsführung. Alle Gesellschafter haben das Recht, als Geschäftsführer tätig zu sein.

Wie ist die Haftung bei einer Personengesellschaft geregelt?

Die Gesellschafter einer Personengesellschaft haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Wie wird der Gewinn einer Personengesellschaft verteilt?

Der Gewinn einer Personengesellschaft wird in der Regel anteilsmäßig auf alle Gesellschafter aufgeteilt.

Was ist die Rechtsstellung einer Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft wie eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist keine juristische Person und somit nicht rechtlich selbstständig.

Welche Buchführungspflichten gelten für eine Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, hat nur vereinfachte Buchführungspflichten. Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, haben dagegen die Pflicht zur doppelten Buchführung.

Wie wird eine Personengesellschaft besteuert?

Die Besteuerung einer Personengesellschaft hängt von der jeweiligen Steuerart ab. Die Gewerbesteuer wird von Personengesellschaften gezahlt, die im Handelsregister eingetragen sind. Die Einkommens- und Erbschaftssteuer wird von den Gesellschaftern abhängig von der Höhe ihrer Beteiligung gezahlt. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft, nicht den Gesellschaftern, bezahlt.

Welche Arten von Personengesellschaften gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Personengesellschaften wie die GbR, PartG, OHG und KG.