Exist Gründerstipendium: Ihr Weg in die Selbstständigkeit

Exist Gründerstipendium

Sie haben eine innovative Geschäftsidee und möchten ein eigenes Startup gründen? Das Exist Gründerstipendium bietet Ihnen die finanzielle Unterstützung und Ressourcen, um Ihren Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Als Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt es gründungsinteressierte Studierende, Absolventen, Wissenschaftler und Teams, die eine Unternehmensgründung planen.

Das Exist Gründerstipendium konzentriert sich auf innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Produkte und Dienstleistungen mit guten wirtschaftlichen Aussichten. Durch eine Förderung von 12 Monaten erhalten Sie nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Coaching und Ressourcen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Das Stipendium ermöglicht es Ihnen, Ihren Businessplan zu entwickeln, Ihr Netzwerk aufzubauen und den Grundstein für Ihren eigenen Erfolg zu legen.

Mit dem Exist Gründerstipendium haben Sie die Möglichkeit, Fördermittel für Ihr Startup zu erhalten und sich mit anderen Gründern auszutauschen. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Unternehmensgründung voranzutreiben und von erfahrenen Unternehmern zu lernen. Starten Sie jetzt Ihren Weg in die Selbstständigkeit mit dem Exist Gründerstipendium!

Schlüsselerkenntnisse:

  • Das Exist Gründerstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolventen, Wissenschaftler und Teams bei der Unternehmensgründung.
  • Gefördert werden innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Produkte und Dienstleistungen mit guten wirtschaftlichen Aussichten.
  • Das Stipendium läuft über einen Zeitraum von 12 Monaten und bietet finanzielle Unterstützung, Coaching und Ressourcen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
  • Das Exist Gründerstipendium ermöglicht es Ihnen, Ihren Businessplan zu entwickeln und Ihr Netzwerk aufzubauen.
  • Nutzen Sie die Chance, Fördermittel für Ihr Startup zu erhalten und sich mit anderen Gründern auszutauschen.

Bedingungen und Voraussetzungen des Exist Gründerstipendiums

Um das Exist Gründerstipendium zu erhalten, profitieren Gründungsteams von attraktiven Konditionen, die über einen Zeitraum von 12 Monaten gelten. Dieser Zeitraum steht dem Team zur Verfügung, um einen ausführlichen Businessplan zu erstellen und sich bestmöglich auf die bevorstehende Unternehmensgründung vorzubereiten.

Um für das Exist Gründerstipendium in Frage zu kommen, ist eine innovative Geschäftsidee erforderlich. Diese Geschäftsidee sollte über signifikante Alleinstellungsmerkmale verfügen sowie gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten bieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um technologieorientierte Produkte oder wissensbasierte Dienstleistungen handelt. Beide Arten von Gründungsvorhaben können unter den Voraussetzungen des Exist Gründerstipendiums gefördert werden.

Der Antrag für das Exist Gründerstipendium wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt, an der das Gründungsteam angesiedelt ist. Während der Förderung ist es wichtig, dass die Gründer regelmäßig Fortschritte präsentieren und nach 10 Monaten einen vollständigen Businessplan vorlegen.

Das Exist Gründerstipendium bietet also Gründer-Teams die Möglichkeit, unter attraktiven Konditionen einen Businessplan zu erstellen und sich auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten. Durch die Förderung von innovativen Geschäftsideen mit Alleinstellungsmerkmalen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten werden neue und vielversprechende Startups unterstützt.

Wer wird gefördert?

Das Exist Gründerstipendium bietet Unterstützung für verschiedene Zielgruppen. Hierzu gehören:

  1. Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
  2. Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter, bis zu fünf Jahre nach Abschluss oder Ausscheiden.
  3. Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.

Gründerteams können aus maximal drei Personen bestehen. Wenn ein Teammitglied eine staatlich anerkannte Berufsausbildung hat, kann es ebenfalls gefördert werden.

Mit dem Exist Gründerstipendium haben sowohl Wissenschaftler, Hochschulabsolventen als auch Studierende die Möglichkeit, ihre innovativen Ideen in die Tat umzusetzen und den Weg in die Selbstständigkeit einzuschlagen.

Was wird gefördert?

Das Exist Gründerstipendium bietet Unterstützung für technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie wissensbasierte Dienstleistungen. Die Förderung konzentriert sich auf innovative Projekte, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und gute wirtschaftliche Aussichten haben.

technologieorientierte Gründungsvorhaben

Die finanzielle Unterstützung des Exist Gründerstipendiums beinhaltet Zuschüsse für den persönlichen Lebensunterhalt der Gründer sowie für Sachausgaben, wie die Anschaffung von Software oder Maschinen. Diese Förderung ermöglicht es den Gründern, sich voll und ganz auf die Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren.

Die Gründer erhalten zudem Coaching durch das Gründer-Netzwerk, das ihnen wertvolles Wissen und know-how vermittelt. Diese Unterstützung trägt dazu bei, dass die Gründer ihr volles Potenzial ausschöpfen können und ihre Gründungsvorhaben erfolgreich umsetzen.

Wie wird gefördert?

Das Exist Gründerstipendium bietet gründungsinteressierten Personen ein monatliches Stipendium, gestaffelt nach Qualifikation. Je nach Abschluss und Erfahrung erhalten die Gründer finanzielle Unterstützung zur Umsetzung ihrer Geschäftsidee.

Stipendiumsbeträge:

  • Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
  • Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
  • Technische Mitarbeiter: 2.000 Euro pro Monat
  • Studierende: 1.000 Euro pro Monat

Zusätzlich wird ein Kinderzuschlag von 150 Euro pro Kind gewährt, um die finanzielle Belastung von gründenden Eltern zu mildern.

Sachausgaben:

Um die Umsetzung der Geschäftsidee zu unterstützen, können Einzelgründungen bis zu 10.000 Euro und Teams bis zu 30.000 Euro für Sachausgaben erhalten. Diese Mittel können beispielsweise für die Anschaffung von Software, Maschinen oder Prototypen verwendet werden.

Coaching:

Das Exist Gründerstipendium stellt den Gründern ein Coaching-Budget in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Dieses Budget kann genutzt werden, um professionelle Beratung und Unterstützung während des Gründungsprozesses zu erhalten. Durch das Coaching können Gründer ihre Fähigkeiten entwickeln, Herausforderungen bewältigen und ihr Netzwerk erweitern.

Rolle von Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer während der Förderung

Während der Förderung durch das Exist Gründerstipendium spielt die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, an der das Gründungsteam angesiedelt ist, eine wichtige Rolle. Sie fungiert als aktives Mitglied in einem Gründernetzwerk und bietet den Gründern verschiedene Unterstützungsleistungen.

Die Hochschule oder Forschungseinrichtung stellt dem Gründer einen Mentor zur Seite, der ihn während der gesamten Förderphase begleitet und mit wertvollem Wissen und Erfahrung unterstützt. Darüber hinaus wird den Gründern ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, an dem sie ihre Geschäftsidee weiterentwickeln und umsetzen können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Rolle der Hochschule oder Forschungseinrichtung besteht darin, die Fördermittel zu verwalten. Sie sorgt dafür, dass die finanzielle Unterstützung ordnungsgemäß verwendet wird und steht als Ansprechpartner für Fragen und Anliegen der Gründer zur Verfügung.

Ein wesentlicher Bestandteil der Förderung ist auch das Coaching. Die Gründer erhalten Coachingleistungen durch das Gründer-Netzwerk, das sie bei verschiedenen Aspekten der Unternehmensgründung unterstützt. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung des Businessplans, die Markteinführung des Produkts oder die Implementierung einer Marketingstrategie.

Um die persönliche und berufliche Entwicklung der Gründer zu fördern, besuchen sie während der Förderphase ein Seminar zur Entwicklung ihrer Gründerpersönlichkeit. Dieses Seminar unterstützt sie dabei, ihre Stärken zu identifizieren und weiterzuentwickeln, um erfolgreich als Gründer agieren zu können.

Während der Förderung müssen die Gründer regelmäßig ihre Fortschritte präsentieren und ihren Businessplan vorlegen. Diese regelmäßige Berichterstattung und Präsentation fördert die Transparenz und ermöglicht es der Hochschule oder Forschungseinrichtung, den Fortschritt des Gründungsvorhabens zu verfolgen und gegebenenfalls Unterstützung anzubieten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten von den Gründern eigenverantwortlich abgewickelt werden müssen. Die Hochschule oder Forschungseinrichtung ist in diesem Bereich nicht direkt involviert und die Gründer sind selbst dafür verantwortlich, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründern während der Förderung schafft ein unterstützendes Umfeld, in dem die Gründungsvorhaben bestmöglich vorankommen können.

Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer während der Förderung

Unternehmensgründung während der Förderphase

Mit dem Exist Gründerstipendium haben Sie die Möglichkeit, während der Förderphase Ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Gründung nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgen darf. Stattdessen sollten Sie Ihre Geschäftsidee innerhalb der Förderphase entwickeln und umsetzen, wobei Sie die Voraussetzungen des Exist Gründerstipendiums erfüllen müssen.

Das Exist Gründerstipendium dient dazu, Ihnen finanzielle Unterstützung und Ressourcen für den Aufbau Ihres Startups oder Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Während der Förderphase haben Sie die Chance, Ihre Ideen zu verwirklichen, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung weiterzuentwickeln und Ihre Kundenbasis aufzubauen.

Mit dem Exist Gründerstipendium erhalten Sie eine solide finanzielle Basis, um Ihre Unternehmensgründung voranzutreiben. Dies umfasst ein monatliches Stipendium, das Ihnen finanzielle Sicherheit bietet, während Sie sich auf den Aufbau Ihres Unternehmens konzentrieren. Darüber hinaus stehen Ihnen Sachausgaben zur Verfügung, mit denen Sie beispielsweise Software oder Maschinen anschaffen können, um Ihre Geschäftstätigkeit zu unterstützen.

Das Exist Gründerstipendium bietet Ihnen auch Coaching und Unterstützung durch das Gründer-Netzwerk. Durch dieses professionelle Coaching erhalten Sie wertvolle Ratschläge und Anleitungen, wie Sie Ihr Unternehmen erfolgreich aufbauen können. Sie haben die Möglichkeit, an Seminaren teilzunehmen, die Ihnen helfen, Ihre Fähigkeiten als Gründer weiterzuentwickeln und Ihr unternehmerisches Potenzial zu entfalten.

Mit der Unterstützung des Exist Gründerstipendiums können Sie während der Förderphase den Grundstein für den Erfolg Ihres Unternehmens legen. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Ideen zu realisieren und Ihren Traum von der eigenen Firma zu verwirklichen.

Antragstellung und Fristen

Um das Exist Gründerstipendium zu beantragen, können Sie den Antrag jederzeit stellen. Die Einreichung erfolgt über Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Es gibt keine festgelegten Fristen für die Antragstellung, sodass Sie flexibel sind und Ihren Antrag entsprechend Ihrer eigenen Zeitplanung einreichen können.

Es ist jedoch ratsam, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Bedingungen des Gründerstipendiums zu informieren und den Antragsprozess rechtzeitig zu beginnen, um genügend Zeit für die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und Informationen zu haben.

Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützen Sie während des Antragsprozesses und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Sie helfen Ihnen auch dabei, sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt ist.

Mit dem Exist Gründerstipendium haben Sie die Möglichkeit, Ihren Weg in die Selbstständigkeit zu gehen und Ihre Geschäftsidee in die Realität umzusetzen. Nutzen Sie diese Chance und reichen Sie Ihren Antrag ein, um von den finanziellen Mitteln und Ressourcen für Ihre Unternehmensgründung zu profitieren.

Wie stellen Sie Ihren Antrag?

  1. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Bedingungen des Exist Gründerstipendiums.
  2. Kontaktieren Sie die zuständige Hochschule oder Forschungseinrichtung, um den Antrag einzureichen.
  3. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.
  4. Klären Sie offene Fragen rechtzeitig mit den Ansprechpartnern an der Hochschule oder Forschungseinrichtung.
  5. Bereiten Sie sich auf ein mögliches Auswahlgespräch vor, falls erforderlich.
  6. Halten Sie sich über den Stand Ihres Antrags auf dem Laufenden und reichen Sie gegebenenfalls zusätzliche Informationen nach.

Steuerliche Einordnung und Sozialversicherung

Die steuerliche Einordnung der Einnahmen aus dem Exist Gründerstipendium erfolgt unabhängig von dem Stipendiatenvertrag mit der Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die genaue Einordnung richtet sich nach der Art der Betätigung und der Ausübung der Arbeit.

Als Gründer, der das Exist Gründerstipendium erhält, müssen Sie eventuelle Einkünfte aus Nebentätigkeiten in Ihrer Einkommenserklärung angeben. Es ist wichtig, die steuerlichen Vorschriften zu beachten und sich gegebenenfalls von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um eine korrekte steuerliche Einordnung zu gewährleisten.

Die Sozialversicherung für Gründer, die das Exist Gründerstipendium erhalten, hängt von ihrer Einordnung als Selbstständige im Sinne des Sozialgesetzbuches ab. Wenn Sie als selbstständig tätige Gründer gelten, haben Sie die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung.

Steuerliche Einordnung

  • Die genaue steuerliche Einordnung richtet sich nach der Art der Betätigung und der Ausübung der Arbeit
  • Einkünfte aus Nebentätigkeiten müssen in der Einkommenserklärung angegeben werden
  • Eine Beratung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin wird empfohlen

Sozialversicherung

  • Die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung besteht für selbstständig tätige Gründer
  • Die Einordnung als Selbstständige im Sinne des Sozialgesetzbuches ist entscheidend

Fazit

Das Exist Gründerstipendium bietet gründungsinteressierten Studierenden, Absolventen und Wissenschaftlern eine finanzielle Unterstützung und Ressourcen, um ihre Unternehmensgründung voranzutreiben. Mit dem Stipendium werden innovative, technologieorientierte und wissensbasierte Gründungsvorhaben gefördert, die gute wirtschaftliche Aussichten haben. Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Programm auch Coaching und Networking-Möglichkeiten, um den Gründern bei der Entwicklung ihrer Geschäftsidee zu helfen.

Die Förderung beinhaltet ein monatliches Stipendium, das die persönlichen Lebenshaltungskosten der Gründer abdeckt, Sachausgaben für wichtige Anschaffungen wie Software oder Maschinen und ein Coaching-Budget. Die Antragstellung ist jederzeit möglich, sodass die Gründer flexibel in ihrem Zeitplan bleiben können. Während der Förderphase ist es den Gründern erlaubt, ihre Unternehmensgründung voranzutreiben und ihr Geschäftsidee umzusetzen.

Insgesamt bietet das Exist Gründerstipendium eine attraktive Möglichkeit, den Weg in die Selbstständigkeit zu ebnen und die eigenen Ideen in die Realität umzusetzen. Durch die finanzielle Unterstützung, das Coaching und die Ressourcen können Gründungsteams ihre Geschäftsidee weiterentwickeln und erfolgreich am Markt etablieren. Das Stipendium trägt dazu bei, den Gründergeist in Deutschland zu fördern und innovative Startups zu unterstützen.

FAQ

Was ist das Exist Gründerstipendium?

Das Exist Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Es unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolventen, Wissenschaftler und Teams bei der Unternehmensgründung.

Welche Bedingungen und Voraussetzungen gelten für das Exist Gründerstipendium?

Die geförderten Projekte sollten innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Produkte oder Dienstleistungen mit guten wirtschaftlichen Aussichten sein. Die geplante Geschäftsidee muss innovativ sein und signifikante Alleinstellungsmerkmale sowie gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben.

Wer wird durch das Exist Gründerstipendium gefördert?

Das Exist Gründerstipendium richtet sich an Wissenschaftler aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden) sowie Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.

Was wird durch das Exist Gründerstipendium gefördert?

Das Exist Gründerstipendium fördert innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Wie wird die Förderung durch das Exist Gründerstipendium umgesetzt?

Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, an der das Gründungsteam angesiedelt ist, spielt während der Förderung eine wichtige Rolle. Sie ist in ein Gründernetzwerk eingebunden, stellt dem Gründer einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und verwaltet die Fördermittel. Die Gründer erhalten Coachingleistungen durch das Gründer-Netzwerk, besuchen ein Seminar zur Entwicklung ihrer Gründerpersönlichkeit und müssen regelmäßig Fortschritte präsentieren und ihren Businessplan vorlegen.

Kann während der Förderphase ein Unternehmen gegründet werden?

Eine Unternehmensgründung ist während der Förderphase möglich, jedoch darf diese nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgen. Die Gründer müssen ihre Geschäftsidee innerhalb der Förderphase umsetzen und dabei die Voraussetzungen des Exist Gründerstipendiums erfüllen.

Wie erfolgt die Antragstellung für das Exist Gründerstipendium?

Der Antrag für das Exist Gründerstipendium kann jederzeit gestellt werden und wird von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingereicht. Es gelten keine festen Fristen für die Antragstellung.

Wie wird die Steuer und Sozialversicherung bei Einnahmen aus dem Exist Gründerstipendium behandelt?

Die steuerliche Einordnung der Einnahmen aus dem Exist Gründerstipendium erfolgt unabhängig von dem Stipendiatenvertrag mit der Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die genaue Einordnung richtet sich nach der Art der Betätigung und der Ausübung der Arbeit. Die Möglichkeit zum Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung besteht für die Gründer, wenn sie als Selbstständige im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten.

Was ist das Fazit zum Exist Gründerstipendium?

Das Exist Gründerstipendium bietet gründungsinteressierten Studierenden, Absolventen und Wissenschaftlern eine finanzielle Unterstützung und Ressourcen, um ihre Unternehmensgründung voranzutreiben. Es fördert innovative, technologieorientierte und wissensbasierte Gründungsvorhaben und bietet Coaching und Networking-Möglichkeiten.